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Eine Windkraftanlage benötigt für Anlage, Trafoanlage und Zufahrtswege zirka 5-25 ha versiegelte Fläche – kann aber auch bis zu 2000 Haushalte jährlich mit Strom versorgen. Damit ist die Windkraft eine der bedeutendsten regional erzeugten erneuerbaren Stromformen, deren technische Entwicklung noch viel Potenzial mit sich trägt. Beispielsweise ist –neben dem klimafreundlichen Aspekt der Windenergie- aufgrund der Wirtschaftlichkeit von Windkraftanlagen mit gewerbesteuerlichen Einnahmen zu rechnen.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, im städtischen Flächennutzungsplan Windgebiete („Vorrangflächen“) auszuweisen, die von Investoren mit entsprechenden Anlagen versehen werden können- entweder nach Kauf oder durch Anpachtung der entsprechenden Flächen.
Windgebiete unterliegen vielen Auflagen z. B. im Bereich des Lärmschutzes und des Naturschutzes. Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Standortplanung maßgeblich für die spätere Umsetzung eines Windparks oder einer einzelnen Anlage. Zu berücksichtigen sind dabei nicht nur die Besitzverhältnisse der Flächen, sondern auch deren Zufahrtswege, die Standsicherheit des Untergrunds, die Anbindung an das Stromnetz, die Bebauung und der Bewuchs des Umfelds.
Die Schritte, die dich zum Ziel bringen:
Politische und rechtliche Grundlagen: Die Einzelheiten und Vorschriften zu einem Flächennutzungsplan werden in der Satzung einer Kommune festgelegt. Dort solltest du dich über Vorraussetzungen zur Ausweisung von Flächen informieren.
Das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (BImSchG) gibt ganz genau Auskunft über Schallverordnungen und Abstände zu Häusern und Gebäuden der Umgebung. Auch das BauGB führt mehrere Vorschriften an. Aber: Hier wird auch festgelegt, dass Windgebiete im Außenbereich gegenüber anderen Bauwerken privilegiert sind!
Windgebiete dürfen zudem keine Nähe zu Naturschutzgebieten oder Vogelschutzgebieten aufweisen. Ein Bodengutachten muss die Standsicherheit des Untergrunds bestätigen.
Regionale AnsprechpartnerInnen:
Fragen zu dem Betrieb und der Anlagentechnik beantwortet der Windanlagenbetreiber Herr Kleinebecker, Niehorstwind GmbH & Co. KG in 33334 Gütersloh, 05241 - 340509
World Wind Energy Association hat Projektpläne und nötige Schritte zur Entstehung eines Windparks auf der Webseite zusammen getragen.
Der Energiedialog wird betreut von der EnergieagenturNRW. Dort stellt man dir Broschüren und Leitfäden zur Verfügung, die allgemeine Informationen über Windenergie, Repowering einer bestehenden Anlage, Ausweisung von Windgebieten und rechtliche Hinweise geben.
http://www.energiedialog.nrw.de/
Das wiki.fee-owl.de veröffentlicht regelmäßig Termine zu erneuerbaren Energien und pflegt eine umfassende Linkliste. Betreiber Kurt Gramlich ist außerdem ansprechbar bezüglich des geplanten Windparks in Gütersloh.
Beispiele von Windparks:
Auf der Webseite der Stadt Lichtenau findest du eine Präsentation über das Windgebiet Hassel und AnsprechpartnerInnen: http://www.lichtenau.de/42-Stadtinformation-Stadtmarketing-Wirtschaft/427-Energiestadt/430-Energiestadt-Lichtenau/7047,Windpark-Hassel.html
Die Klimakommune Saerbeck ist ein ausgezeichnetes Beispiel für einen Bioenergiepark, zu dem auch Windkraftanlagen gehört. Ein Blick auf die Webseite der Kommune kann dir einen Einblick in die Realisation von Windstandorten geben.