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Viele öffentliche Gebäude oder Liegenschaften der Region sind mittlerweile sanierungsbedürftig. Möglichkeiten der energetischen Sanierung - des klimafreundlichen Umbaus – gibt es viele.
Die Investitionskosten für solche Maßnahmen werden durch gesenkte Energiekosten langfristig eingespart. Neben diesem Vorteil kann die Anwendung klimaschonender Technik auch eine Vorbildfunktion für ortsansässige Firmen oder Gebäudebetreiber haben.
Wichtig ist es bei entsprechenden Projekten eine erfahrene Projektleitung zu finden, die die verschiedenen Ausführenden koordiniert. Bereits in der Planungsphase sollten Investitionskosten gegenüber den Wartungskosten, der Standortqualität, die Anbindung und der Flexibilität aufgerechnet werden.
Ein wesentlicher Punkt bei der Planung von Sanierungen sollte im Besonderen auch die Verteilung des zur Verfügung stehenden Budgets sein. Maximalforderungen, wie der komplette Umbau eines Gebäudes zu einem Passivhaus, können Leuchtturmfunktion haben. Mehr Kosten- und Energieeinsparungen können jedoch durch einzelne Maßnahmen erzielt werden. Insbesondere die Dämmung von Gebäuden ist ein wichtiger Schritt, der anderen Baumaßnahmen wie der Belüftung und Heizung voran stehen sollte.
Die Schritte, die dich zum Ziel bringen:
1) Wie sieht der Bedarf nach einer Sanierung bei den öffentlichen Gebäuden der Kommune aus? Frage beim Bauamt oder Liegenschaftsamt der Stadt nach und lasse dich dort auf den neusten Stand bringen.
2) Die Energiekennzahlen der Energieausweise geben dir Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Diese Ausweise müssen in öffentlichen Gebäuden zugänglich ausgestellt sein. Auf diese Weise kannst du dir ebenfalls einen Überblick über den Sanierungsstand der Gebäude machen.
3) Welche Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen stehen wann an? Erstelle einen Zeitplan, in dem du geplante Baumaßnahmen der nächsten Jahre einträgst. So hast du immer im Blick, wann du intervenieren kannst.
Politische und rechtliche Grundlagen:
Gebäude, die grundlegend renoviert werden, müssen mittlerweile nach der Sanierung ihren Wärmebedarf anteilig durch Erneuerbare Energien decken können. Dies schreibt eine Novelle des EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) vom Mai 2011 vor.
Ab Juli 2009 schreibt die Energieeinsparverordnung EnEV vor, dass Gebäude einen Energieausweis haben müssen, in dem der Energieverbrauch aufgeschlüsselt wird. In öffentlichen Gebäuden müssen diesen Ausweis ausgehängt werden. Der Ausweis gibt Auskunft darüber, ob ein Gebäude vergleichsweise energieeffizient unterhalten wird, oder ob es im „roten Bereich“ liegt und Energie verschwendet.
Ein Leuchtturmprojekt der Region ist das als Passivhaus umgebaute Rathaus in Löhne.
Das Passivhausinstitut bietet viele Informationen über passives Bauen in der Online-Wissensdatenbank.
Der Kreis Lippe hat einen Passivhausbeschluss erlassen.
Die Effizienzagentur NRW informiert über Ressourcen sparendes Bauen und Betreiben von Gebäuden.
Regionale AnsprechpartnerInnen:
Arnold Drewer, IPEG-Institut, 05251 – 1478557, drewer@ipeg-institut.de
Klaus Meyer,
Energie Impuls OWL, 0521 - 2997841, meyer@energie-impuls-owl.de